Tarifbeilage 2019
Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2019
zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ vom 19.03.2015.
Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 11. Juni 2019 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
A. Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung
bis 20 Jahre: kein Eintrittsgeld
vom 21. bis 25. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
vom 26. bis 30. Lebensjahr 95,00 € Eintrittsgeld
vom 31. bis 35. Lebensjahr 190,00 € Eintrittsgeld
vom 36. bis 48. Lebensjahr 320,00 € Eintrittsgeld
ab dem 40. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von 320,00 € noch die bis zum Vereins-
beitritt anfallenden Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.
B. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
bis 16. Lebensjahr 0,50 Euro
über 16. bis 90. Lebensjahr 1.75 Euro
über 90. Lebensjahr beitragsfrei
C. Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung
Vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019.
Für alle Vereinsmitglieder 1150,00 € zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.
D. Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung
bei einer Rückvergütung in v.H.
Mitgliedschaft der gezahlten Beiträge
bis 10 Jahre keine Rückvergütung
bis 20 Jahre 20 %
bis 25 Jahre 30 %
bis 30 Jahre 40 %
über 30 Jahre 60 %
Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.
Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.
Illingen, den 11. Juni 2019
Jürgen Bick
Vorsitzender