Aug. 23, 2021
Am Donnerstag den 12.08.2021 fand im Clubheim des SV Kerpen 09 unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Von über 1000 Mitgliedern waren 17 anwesend. Der Vorstand mit 8 Personen, der Kassenprüfer, 3 als neue Kassenprüfer vorgesehene Personen, eine Person, die sich bereit erklärt hatte dem neu zu wählenden Vorstand beizutreten. Sodass außer Personen mit einer Funktion 4 Mitglieder anwesend waren. Die anwesenden 17 Mitglieder haben Beschlüsse gefasst, die auch alle anderen der über 1000 Mitglieder betreffen. Zunächst wurde ein neuer Vorstand gewählt. Der wie folgt aussieht:
- 1.Vorsitzender: Jürgen Bick(80)
- 2.Vorsitzender: Karl Ruloff(77)
- 1.Kassierer: Manfred Schlaucher(75)
- 2.Kassiererin: Anne-Christel Andler(76)
- 1.Schriftführer: Richard Salzer(72)
- 2.Schriftführer: Vakant da kein Kandidat gefunden wurde
- Beisitzer(in): Siegfried Schmidt(62)
Eva Schaal(54)
Joachim Fuchs(68)
Zu Kassenprüfern wurden gewählt:
Hans-Dieter Mohr
Gerhard Meiser
Joachim Münzel
Aufgrund des vorliegenden Versicherungsmathematischen Gutachtens beschloss die Versammlung das Strebegeld um 100€ auf 1200€ zu senken, damit der monatliche Beitrag bei 1,75 € bleiben konnte. Siehe unten stehende Tarifbeilage.
Die neue Tarifbeilage kann auf unserer Internetseite www.sterbeverein-gennweiler.de unter Aktuelles eingesehen werden.
Sowohl der 1. Vorsitzende als auch weitere Vorstandsmitglieder erklärten, dass dies ihre letzte Legislaturperiode sein wird und sie bei der im Jahre 2025 fälligen Neuwahl des Vorstandes nicht mehr kandidieren werden. Wie oben ersichtlich haben dann eine große Anzahl der Vorstandsmitglieder das 80. Lebensjahr fast erreicht oder überschritten, sodass der Wunsch sich zurück zu ziehen nur verständlich ist.
Aug. 18, 2021
Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2021
zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ vom 19.03.2015.
Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 12. August 2021 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
- Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung
bis 18 Jahre: kein Eintrittsgeld
vom 19. bis 20. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
vom 21. bis 25. Lebensjahr 85,00 € Eintrittsgeld
vom 26. bis 30. Lebensjahr 170,00 € Eintrittsgeld
vom 31. bis 35. Lebensjahr 260,00 € Eintrittsgeld
vom 36. bis 40. Lebensjahr 350.00 € Eintrittsgeld
vom 40. bis 45. Lebensjahr 450.00 € Eintrittsgeld
ab dem 45. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von
450,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden
Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.
- Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
- bis 16. Lebensjahr 0,50 Euro
über 16. bis 90. Lebensjahr 1.75 Euro
über 90. Lebensjahr beitragsfrei
- Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung
Vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.
Für alle Vereinsmitglieder 1050,00 €
zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.
- Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung
bei einer Rückvergütung in v.H.
Mitgliedschaft der gezahlten Beiträge
bis 10 Jahre keine Rückvergütung
bis 20 Jahre 20 %
bis 25 Jahre 30 %
bis 30 Jahre 40 %
über 30 Jahre 60 %
Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.
Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.
Illingen, den 12. August 2021
Jürgen Bick
- Vorsitzender
Aug. 18, 2021
Bei unserer letzten Mitgliederversammlung wurden
Hans-Dieter Mohr
Gerhard Meiser und
Joachim Münzel
zu Kassenprüfern gewählt.