Tarifbeilage 2021
Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2021
zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ vom 19.03.2015.
Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 12. August 2021 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
- Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung
bis 18 Jahre: kein Eintrittsgeld
vom 19. bis 20. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
vom 21. bis 25. Lebensjahr 85,00 € Eintrittsgeld
vom 26. bis 30. Lebensjahr 170,00 € Eintrittsgeld
vom 31. bis 35. Lebensjahr 260,00 € Eintrittsgeld
vom 36. bis 40. Lebensjahr 350.00 € Eintrittsgeld
vom 40. bis 45. Lebensjahr 450.00 € Eintrittsgeld
ab dem 45. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von
450,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden
Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.
- Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
- bis 16. Lebensjahr 0,50 Euro
über 16. bis 90. Lebensjahr 1.75 Euro
über 90. Lebensjahr beitragsfrei
- Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung
Vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.
Für alle Vereinsmitglieder 1050,00 €
zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.
- Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung
bei einer Rückvergütung in v.H.
Mitgliedschaft der gezahlten Beiträge
bis 10 Jahre keine Rückvergütung
bis 20 Jahre 20 %
bis 25 Jahre 30 %
bis 30 Jahre 40 %
über 30 Jahre 60 %
Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.
Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.
Illingen, den 12. August 2021
Jürgen Bick
- Vorsitzender