Bericht zur Mitgliederversammlung

Am 28.04.2022 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler-Illingen“ statt.

Zunächst begrüßte der 1. Vorsitzende Jürgen Bick die Versamlungsteilnehmer und stellte die  Beschlussfähigkeit fest. Nachdem eine Ehrung der im Jahre 2021 Verstorbenen Mitglieder durch Erheben von den Plätzen erfolgt war, gab der er folgenden Geschäftsbericht 2021 ab:

Das Jahr über das ich zu berichten habe war ein recht kurzes. Die Mitgliederversammlung des vergangenen Jahres fand coronabedingt sehr spät erst im August statt. Der in dieser Mitgliederversammlung neu gewählte Vorstand kam zu einer Vorstandssitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand wie immer die Neuanlage unserer Vereinsgelder. Die von mir schon in den Vorjahren beklagte Ertragsmisere hat sich nicht geändert. Unter Beachtung der gebotenen Sicherheit sind nur  sehr kleine Renditen auf dem Finanzmarkt zu erzielen. Man kann sogar sagen, dass unser Vermögen durch die Zinspolitik der EZB von Jahr zu Jahr kleiner wird, weil die Inflationsrate höher ist als die zu erzielenden Renditen. Deshalb war es notwendig geworden die Anlagestrategie neu zu überdenken. Dank der guten Vorarbeit unseres 1. Kassierers Manfred Schlaucher, der zusammen mit dem Anlagenberater der Sparkasse Saarbrücken ein Anlagekonzept erarbeitet hatte, konnten wir unser Vermögen neu anlegen. Sie können sicher sein, dass wir, der Vorstand, unser Geld so gut wie irgend möglich angelegt hat. 

Weitere immer wiederkehrende Tagesordnungspunkte sind

  • die leider selten gewordenen Neuaufnahmen von Mitgliedern,
  • die leider notwendigen Vereinsausschlüsse  und
  • die zu meinem Bedauern auch vorkommenden Vereinsaustritte.

Näheres zur Mitgliederentwicklung und zur Finanzlage des Vereins wird unser 1. Kassierer Manfred Schlaucher in seinem Jahresbericht ausführen.

  • Die Zusammenarbeit in dem neu formierten Vorstand ist sehr gut.
  • Ich möchte mich bei allen Vorstandsmitgliedern für die zum Wohle des Vereins geleistete Arbeit bedanken.
  • Mein Dank gilt auch unseren neuen Kassenprüfern, Han-Dieter Mohr, Joachim Münzel und Gerhard Meiser. Sie haben eine für die Mitglieder des Vereins sehr wichtige Aufgabe zu erfüllen.

Ich hoffe, dass das neue Vereinsjahr viele Neuaufnahmen bringt und die Zinssätze bald wieder steigen. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und den Besuch dieser Versammlung.

Nachdem der 1. Kassierer Manfred Schlaucher seinen Jahresbericht abgegeben hatte, trug der Kassenprüfer Hans-Dieter Mohr den Prüfungsbericht vor, in dem er dem 1. Kassierer eine vorzügliche und prfessionelle Kassenführung bestätigte.

Der von der Versammlung gewählte Versammlungsleiter Hans-Dieter Mohr schlug der versammlung vor den Vorstand zu entlasten, was dann auch erfolgte.

Nachdem die Aufwandsentschädigung des 1. Kassierers neu geregelt und die Tarifbeilage für das Jahr 2022 beschlossen war schloss der 1. Vorsitzende die Versammlung.

Im Anschluss  wird die Gültige Tarifbeilage veröffentlicht. Die Beitragsbefreiung der über neunzigjährigen wird es in der Folge nicht mehr geben. Ansonsten hat sich nichts gegenüber dem Jahre 2021 geändert.

Tarifbeilage für das Geschäftsjahr  2022

zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler-Illingen“ vom 19.03.2015

Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. April 2022 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1.Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung

  •                    bis 18 Jahre:                                kein Eintrittsgeld
  •                    vom 19. bis 20. Lebensjahr          25,00 € Eintrittsgeld
  •                    vom 21. bis 25. Lebensjahr          85,00 € Eintrittsgeld
  •                    vom 26. bis 30. Lebensjahr        170,00 € Eintrittsgeld
  •                    vom 31. bis 35. Lebensjahr        260,00 € Eintrittsgeld
  •                     vom 36. bis 40. Lebensjahr        350.00 € Eintrittsgeld
  •                     vom 40. bis 45. Lebensjahr        450.00 € Eintrittsgeld

ab dem 45. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von

450,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden  Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.

 2. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung

  •                   bis 16. Lebensjahr            0,50 Euro
  •                    über 16 Jahre                        1.75 Euro

 3.Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung

Vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.

Für alle Vereinsmitglieder                       1050,00 €

zusätzlich ein Gewinnzuschlag von       150,00 €.

4.Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung

                   bei einer                                                   Rückvergütung in v.H.

Mitgliedschaft                                          der gezahlten Beiträge

bis 10 Jahre                                             keine Rückvergütung

bis 20 Jahre                                             20 %

bis 25 Jahre                                             30 %

bis 30 Jahre                                             40 %

über 30 Jahre                                          60 %

 

Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.

Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.

Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.

 

Illingen, den 28. April 2022

Jürgen Bick

1. Vorsitzender