Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2025
zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ vom 19.03.2015.
Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 10.04.2025 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1.Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung
bis 7 Jahre: kein Eintrittsgeld
vom 8. bis 10. Lebensjahr 5,00 € Eintrittsgeld
vom 11. bis 15. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
vom 16. bis 20. Lebensjahr 75,00 € Eintrittsgeld
vom 21. bis 25. Lebensjahr 150,00 € Eintrittsgeld
vom 26. bis 30. Lebensjahr 235,00 € Eintrittsgeld
vom 31. bis 35. Lebensjahr 320,00 € Eintrittsgeld
vom 36. bis 40. Lebensjahr 410,00 € Eintrittsgeld
vom 41. Bis 45. Lebensjahr 500,00 € Eintrittsgeld
ab dem 45. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von
500,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden
Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.
2.Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
bis 16. Lebensjahr 0,50 Euro
über 16 Jahre 1.75 Euro
3.Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung
Vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Für alle Vereinsmitglieder 1100,00 €
zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €
4.Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung
bei einer Rückvergütung in v.H.
Mitgliedschaft der gezahlten Beiträge
bis 10 Jahre keine Rückvergütung
bis 20 Jahre 20 %
bis 25 Jahre 30 %
bis 30 Jahre 40 %
über 30 Jahre 60 %
Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.
Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1979 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1980.
Illingen, den 10. April 2025
Jürgen Bick
- Vorsitzender