Die Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2017 hat sich im Bereich A. Eintrittsgeld geändert. siehe *
A. Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung
- bis 20 Jahre kein Eintrittsgeld
- vom 21. bis 25. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
- vom 26. bis 30. Lebensjahr 95,00 € Eintrittsgeld
- vom 31. bis 35. Lebensjahr 190,00 € Eintrittsgeld
- vom 36. bis 48. Lebensjahr 250,00 € Eintrittsgeld*
- ab dem 40. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von 250,00 € noch die bis zum Vereinseintritt
- anfallenden Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.
B. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
- bis 16. Lebensjahr 0,50 Eu
- über 16. bis 90. Lebensjahr 1.75 Euro
- über 90. Lebensjahr beitragsfrei
C. Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung
- Vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017.
- Für alle Vereinsmitglieder 1150,00 € zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.
D. Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung
bei einer Mitgliedschaft Rückvergütung in v.H. der gezahlten Beiträge
- bis 10 Jahre keine Rückvergütung
- bis 20 Jahre 20 %
- bis 25 Jahre 30 %
- bis 30 Jahre 40 %
- über 30 Jahre 60 %
Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.
Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.