Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2017

Die Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2017 hat sich im Bereich A. Eintrittsgeld geändert. siehe *


A. Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung

  • bis 20 Jahre kein Eintrittsgeld
  • vom 21. bis 25. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
  • vom 26. bis 30. Lebensjahr 95,00 € Eintrittsgeld
  • vom 31. bis 35. Lebensjahr 190,00 € Eintrittsgeld
  • vom 36. bis 48. Lebensjahr 250,00 € Eintrittsgeld*
  • ab dem 40. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von 250,00 € noch die bis zum Vereinseintritt
  • anfallenden Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.

B. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung

  • bis 16. Lebensjahr  0,50 Eu
  • über 16. bis 90. Lebensjahr   1.75 Euro
  • über 90. Lebensjahr beitragsfrei

C. Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung

  • Vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017.
  • Für alle Vereinsmitglieder 1150,00 € zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.

D. Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung

bei einer Mitgliedschaft                                       Rückvergütung in v.H. der gezahlten Beiträge

  • bis 10 Jahre                                                            keine Rückvergütung
  • bis 20 Jahre                                                            20 %
  • bis 25 Jahre                                                            30 %
  • bis 30 Jahre                                                            40 %
  • über 30 Jahre                                                         60 %

Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.

Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.

Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.

 

 

Mitgliederversammlung 2017

1.

Am 30. März 2017 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Es waren 18 Mitglieder anwesend. Davon 9 Vorstandsmitglieder und 1 Kassenprüfer, sodass 8 Mitglieder ohne Funktion anwesend waren. Das ist eine Anwesenheitsquote von knapp über 1% in Bezug auf die Mitgliederzahl. Da satzungsgemäß eingeladen war, war die Versammlung beschlussfähig.

2.

In seinem Jahresbericht für das Jahr 2016, beklagte der 1. Vorsitzende Jürgen Bick, die für den Verein sehr bedauerliche Lage auf dem Finanzmarkt. Die zu erzielenden Renditen für das Vereinsvermögen tendiere nach null. Er dankte den Vorstandsmitgliedern und den Kassenprüfern für ihre geleistete Arbeit.

3.

Der 1. Kassierer Manfred Schlaucher trug den Jahresbericht für das Jahr 2016 vor.

4.

Der Kassenprüfer Karl Resch den Kassenprüfungsbericht.

5.

Beide Berichte wurden von der Versammlung einstimmig angenommen.

6.

Nachdem Dieter Mohr zum  Versammlungsleiter gewählt worden war, wurde der Vorstand einstimmig entlastet.

7.

Die Tarifbeilage zur Satzung wurde für das Jahr 2017 in einem Punkt geändert. Das Eintrittsgeld für Beitrittswillige im Alter vom 36. bis 48. Lebensjahr wurde von 320,00 € auf 250,00 € herabgesetzt. Wir hoffen, dass dadurch das Interesse an einer Sterbeversicherung in diesem Altersspecktrum steigt.


Die aktuelle Tarifbeilage finden Sie unter „Aktuelles“ Tarifbeilage 2017