Bericht zur Mitgliederversammlung
Am 28.04.2022 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler-Illingen“ statt.
Zunächst begrüßte der 1. Vorsitzende Jürgen Bick die Versamlungsteilnehmer und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Nachdem eine Ehrung der im Jahre 2021 Verstorbenen Mitglieder durch Erheben von den Plätzen erfolgt war, gab der er folgenden Geschäftsbericht 2021 ab:
Das Jahr über das ich zu berichten habe war ein recht kurzes. Die Mitgliederversammlung des vergangenen Jahres fand coronabedingt sehr spät erst im August statt. Der in dieser Mitgliederversammlung neu gewählte Vorstand kam zu einer Vorstandssitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand wie immer die Neuanlage unserer Vereinsgelder. Die von mir schon in den Vorjahren beklagte Ertragsmisere hat sich nicht geändert. Unter Beachtung der gebotenen Sicherheit sind nur sehr kleine Renditen auf dem Finanzmarkt zu erzielen. Man kann sogar sagen, dass unser Vermögen durch die Zinspolitik der EZB von Jahr zu Jahr kleiner wird, weil die Inflationsrate höher ist als die zu erzielenden Renditen. Deshalb war es notwendig geworden die Anlagestrategie neu zu überdenken. Dank der guten Vorarbeit unseres 1. Kassierers Manfred Schlaucher, der zusammen mit dem Anlagenberater der Sparkasse Saarbrücken ein Anlagekonzept erarbeitet hatte, konnten wir unser Vermögen neu anlegen. Sie können sicher sein, dass wir, der Vorstand, unser Geld so gut wie irgend möglich angelegt hat.
Weitere immer wiederkehrende Tagesordnungspunkte sind
- die leider selten gewordenen Neuaufnahmen von Mitgliedern,
- die leider notwendigen Vereinsausschlüsse und
- die zu meinem Bedauern auch vorkommenden Vereinsaustritte.
Näheres zur Mitgliederentwicklung und zur Finanzlage des Vereins wird unser 1. Kassierer Manfred Schlaucher in seinem Jahresbericht ausführen.
- Die Zusammenarbeit in dem neu formierten Vorstand ist sehr gut.
- Ich möchte mich bei allen Vorstandsmitgliedern für die zum Wohle des Vereins geleistete Arbeit bedanken.
- Mein Dank gilt auch unseren neuen Kassenprüfern, Han-Dieter Mohr, Joachim Münzel und Gerhard Meiser. Sie haben eine für die Mitglieder des Vereins sehr wichtige Aufgabe zu erfüllen.
Ich hoffe, dass das neue Vereinsjahr viele Neuaufnahmen bringt und die Zinssätze bald wieder steigen. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und den Besuch dieser Versammlung.
Nachdem der 1. Kassierer Manfred Schlaucher seinen Jahresbericht abgegeben hatte, trug der Kassenprüfer Hans-Dieter Mohr den Prüfungsbericht vor, in dem er dem 1. Kassierer eine vorzügliche und prfessionelle Kassenführung bestätigte.
Der von der Versammlung gewählte Versammlungsleiter Hans-Dieter Mohr schlug der versammlung vor den Vorstand zu entlasten, was dann auch erfolgte.
Nachdem die Aufwandsentschädigung des 1. Kassierers neu geregelt und die Tarifbeilage für das Jahr 2022 beschlossen war schloss der 1. Vorsitzende die Versammlung.
Im Anschluss wird die Gültige Tarifbeilage veröffentlicht. Die Beitragsbefreiung der über neunzigjährigen wird es in der Folge nicht mehr geben. Ansonsten hat sich nichts gegenüber dem Jahre 2021 geändert.
Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2022
zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler-Illingen“ vom 19.03.2015
Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. April 2022 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1.Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung
- bis 18 Jahre: kein Eintrittsgeld
- vom 19. bis 20. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
- vom 21. bis 25. Lebensjahr 85,00 € Eintrittsgeld
- vom 26. bis 30. Lebensjahr 170,00 € Eintrittsgeld
- vom 31. bis 35. Lebensjahr 260,00 € Eintrittsgeld
- vom 36. bis 40. Lebensjahr 350.00 € Eintrittsgeld
- vom 40. bis 45. Lebensjahr 450.00 € Eintrittsgeld
ab dem 45. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von
450,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.
2. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
- bis 16. Lebensjahr 0,50 Euro
- über 16 Jahre 1.75 Euro
3.Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung
Vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.
Für alle Vereinsmitglieder 1050,00 €
zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.
4.Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung
bei einer Rückvergütung in v.H.
Mitgliedschaft der gezahlten Beiträge
bis 10 Jahre keine Rückvergütung
bis 20 Jahre 20 %
bis 25 Jahre 30 %
bis 30 Jahre 40 %
über 30 Jahre 60 %
Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.
Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.
Illingen, den 28. April 2022
Jürgen Bick
1. Vorsitzender