Tarifbeilage 2025

Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2025

zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ vom 19.03.2015.

Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 10.04.2025 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung

  bis 7 Jahre:                                   kein Eintrittsgeld

vom 8. bis 10. Lebensjahr               5,00 € Eintrittsgeld

vom 11. bis 15. Lebensjahr           25,00 € Eintrittsgeld

vom 16. bis 20. Lebensjahr           75,00 € Eintrittsgeld

vom 21. bis 25. Lebensjahr         150,00 € Eintrittsgeld

vom 26. bis 30. Lebensjahr         235,00 € Eintrittsgeld

vom 31. bis 35. Lebensjahr         320,00 € Eintrittsgeld

vom 36. bis 40. Lebensjahr         410,00 € Eintrittsgeld

vom 41. Bis 45. Lebensjahr         500,00 € Eintrittsgeld

ab dem 45. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von

500,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden

Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.

 2.Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung

 bis 16. Lebensjahr                  0,50 Euro

über 16 Jahre                               1.75 Euro

 3.Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung

Vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Für alle Vereinsmitglieder                          1100,00 €

zusätzlich ein Gewinnzuschlag von          150,00 €

4.Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung

 bei einer                                                    Rückvergütung in v.H.

Mitgliedschaft                                            der gezahlten Beiträge

bis 10 Jahre                                              keine Rückvergütung

bis 20 Jahre                                              20 %

bis 25 Jahre                                              30 %

bis 30 Jahre                                              40 %

über 30 Jahre                                            60 %

 

Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.

Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.

Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1979 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1980.

Illingen, den 10. April 2025

Jürgen Bick

  1. Vorsitzender

Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Mitglieder des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ werden hiermit zur Mitgliederversammlung 2025 eingeladen

Ort: Clubheim SV Kerpen 09 Brunnenstraße 70 66557 Illingen

Zeit: am Donnerstag den, 10. April 2025 – 18:00 Uhr

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Niederschrift vom 25.04.2024 (Austeilen von Kopien)
3. Geschäftsbericht 2024
4. Jahresabschluss 2024
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache über TOP 3 bis 5
7. Annahme der Jahresrechnungen 2024
8. Wahl eines Versammlungsleiters
9. Entlastung des Vorstandes
10. Wahl eines neuen Vorstandes
a. Wahl des/der 1. Vorsitzenden
b. Wahl des/der 2. Vorsitzenden
c. Wahl des Kassierers/der Kassiererin und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin
d. Wahl des Schriftführers/der Schriftführerin und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin
e. Wahl von drei Beisitzern
11. Wahl von drei Kassenprüfern
12. Berichterstattung über das Versichungsmathematische Gutachten über die Geschäftslage des            Brudervereins Gennweiler-Illingen zum Stichtag 31.12.2023
13. Festsetzungen für das Jahr 2025
a. Eintrittsgeld
b. Monatsbeiträge
c. Sterbegeld
d. Rückvergütung
14. Verschiedenes

Zu dieser Mitgliederversammlung sind auch die gesetzlichen Vertreter
unserer minderjährigen Mitglieder herzlich eingeladen

Der Vorstand.

Mitgliederversammlung 2023

Sterbeverein „Bruderverein Gennweiler – Illingen“

www.sterbeverein-gennweiler.de

www.facebook.com/sterbeverein.gennweiler

info@sterbeverein-gennweiler.de

 

 

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

 

Die Mitglieder des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ werden hiermit zur Mitgliederversammlung 2023, am Donnerstag den, 04. Mai 2023 – 18:00 Uhr in das Clubheim des SV Kerpen 09 eingeladen

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Niederschrift vom 28.04.2022 (Austeilen von Kopien)
  3. Geschäftsbericht 2022
  4. Jahresabschluss 2022
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache über TOP 3 bis 5
  7. Annahme der Jahresrechnungen 2022
  8. Wahl eines Versammlungsleiters
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Satzungsänderung wegen genehmigungspflichtiger Änderung durch die Aufsichtsbehörde
    • Aufwandsentschädigung für das Amt des 1. Kassierers
    • Streichung der Beitragsfreiheit für über 90-jährige Mitglieder
  11. Festsetzungen in der Tarifbeilage für das Jahr 2023
    • Eintrittsgeld
    •  Monatsbeiträge
    •  Sterbegeld
    • Rückvergütung
  12. Verschiedenes

 

Zu dieser Mitgliederversammlung sind auch die gesetzlichen Vertreter

unserer minderjährigen Mitglieder herzlich eingeladen

 

 

Der Vorstand.

Bericht zur Mitgliederversammlung

Am 28.04.2022 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler-Illingen“ statt.

Zunächst begrüßte der 1. Vorsitzende Jürgen Bick die Versamlungsteilnehmer und stellte die  Beschlussfähigkeit fest. Nachdem eine Ehrung der im Jahre 2021 Verstorbenen Mitglieder durch Erheben von den Plätzen erfolgt war, gab der er folgenden Geschäftsbericht 2021 ab:

Das Jahr über das ich zu berichten habe war ein recht kurzes. Die Mitgliederversammlung des vergangenen Jahres fand coronabedingt sehr spät erst im August statt. Der in dieser Mitgliederversammlung neu gewählte Vorstand kam zu einer Vorstandssitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand wie immer die Neuanlage unserer Vereinsgelder. Die von mir schon in den Vorjahren beklagte Ertragsmisere hat sich nicht geändert. Unter Beachtung der gebotenen Sicherheit sind nur  sehr kleine Renditen auf dem Finanzmarkt zu erzielen. Man kann sogar sagen, dass unser Vermögen durch die Zinspolitik der EZB von Jahr zu Jahr kleiner wird, weil die Inflationsrate höher ist als die zu erzielenden Renditen. Deshalb war es notwendig geworden die Anlagestrategie neu zu überdenken. Dank der guten Vorarbeit unseres 1. Kassierers Manfred Schlaucher, der zusammen mit dem Anlagenberater der Sparkasse Saarbrücken ein Anlagekonzept erarbeitet hatte, konnten wir unser Vermögen neu anlegen. Sie können sicher sein, dass wir, der Vorstand, unser Geld so gut wie irgend möglich angelegt hat. 

Weitere immer wiederkehrende Tagesordnungspunkte sind

  • die leider selten gewordenen Neuaufnahmen von Mitgliedern,
  • die leider notwendigen Vereinsausschlüsse  und
  • die zu meinem Bedauern auch vorkommenden Vereinsaustritte.

Näheres zur Mitgliederentwicklung und zur Finanzlage des Vereins wird unser 1. Kassierer Manfred Schlaucher in seinem Jahresbericht ausführen.

  • Die Zusammenarbeit in dem neu formierten Vorstand ist sehr gut.
  • Ich möchte mich bei allen Vorstandsmitgliedern für die zum Wohle des Vereins geleistete Arbeit bedanken.
  • Mein Dank gilt auch unseren neuen Kassenprüfern, Han-Dieter Mohr, Joachim Münzel und Gerhard Meiser. Sie haben eine für die Mitglieder des Vereins sehr wichtige Aufgabe zu erfüllen.

Ich hoffe, dass das neue Vereinsjahr viele Neuaufnahmen bringt und die Zinssätze bald wieder steigen. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und den Besuch dieser Versammlung.

Nachdem der 1. Kassierer Manfred Schlaucher seinen Jahresbericht abgegeben hatte, trug der Kassenprüfer Hans-Dieter Mohr den Prüfungsbericht vor, in dem er dem 1. Kassierer eine vorzügliche und prfessionelle Kassenführung bestätigte.

Der von der Versammlung gewählte Versammlungsleiter Hans-Dieter Mohr schlug der versammlung vor den Vorstand zu entlasten, was dann auch erfolgte.

Nachdem die Aufwandsentschädigung des 1. Kassierers neu geregelt und die Tarifbeilage für das Jahr 2022 beschlossen war schloss der 1. Vorsitzende die Versammlung.

Im Anschluss  wird die Gültige Tarifbeilage veröffentlicht. Die Beitragsbefreiung der über neunzigjährigen wird es in der Folge nicht mehr geben. Ansonsten hat sich nichts gegenüber dem Jahre 2021 geändert.

Tarifbeilage für das Geschäftsjahr  2022

zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler-Illingen“ vom 19.03.2015

Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. April 2022 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1.Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung

  •                    bis 18 Jahre:                                kein Eintrittsgeld
  •                    vom 19. bis 20. Lebensjahr          25,00 € Eintrittsgeld
  •                    vom 21. bis 25. Lebensjahr          85,00 € Eintrittsgeld
  •                    vom 26. bis 30. Lebensjahr        170,00 € Eintrittsgeld
  •                    vom 31. bis 35. Lebensjahr        260,00 € Eintrittsgeld
  •                     vom 36. bis 40. Lebensjahr        350.00 € Eintrittsgeld
  •                     vom 40. bis 45. Lebensjahr        450.00 € Eintrittsgeld

ab dem 45. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von

450,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden  Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.

 2. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung

  •                   bis 16. Lebensjahr            0,50 Euro
  •                    über 16 Jahre                        1.75 Euro

 3.Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung

Vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.

Für alle Vereinsmitglieder                       1050,00 €

zusätzlich ein Gewinnzuschlag von       150,00 €.

4.Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung

                   bei einer                                                   Rückvergütung in v.H.

Mitgliedschaft                                          der gezahlten Beiträge

bis 10 Jahre                                             keine Rückvergütung

bis 20 Jahre                                             20 %

bis 25 Jahre                                             30 %

bis 30 Jahre                                             40 %

über 30 Jahre                                          60 %

 

Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.

Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.

Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.

 

Illingen, den 28. April 2022

Jürgen Bick

1. Vorsitzender

Sterbeverein „Bruderverein Gennweiler-Illingen“

 

 

Sterbeverein „Bruderverein Gennweiler – Illingen“

www.sterbeverein-gennweiler.de

www.facebook.com/sterbeverein.gennweiler

info@sterbeverein-gennweiler.de

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

 

Die Mitglieder des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ werden hiermit zur Mitgliederversammlung 2022, am Donnerstag den, 28. April 2022 – 18:00 Uhr in das Clubheim des SV Kerpen 09 eingeladen.

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Niederschrift vom 12.08.2021 (Austeilen von Kopien)
  3. Geschäftsbericht 2021
  4. Jahresabschluss 2021
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache über TOP 3 bis 5
  7. Annahme der Jahresrechnungen 2021
  8. Wahl eines Versammlungsleiters
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Festsetzung der Aufwandsentschädigung des 1. Kassierers
  11. Festsetzungen in der Tarifbeilage für das Jahr 2022
    • Eintrittsgeld
    • Monatsbeiträge
    • Sterbegeld
    • Rückvergütung
  12. Verschiedenes

 

Zu dieser Mitgliederversammlung sind auch die gesetzlichen Vertreter unserer minderjährigen Mitglieder herzlich eingeladen

 

 

Der Vorstand.

Mitgliederversammlung

Am Donnerstag den 12.08.2021 fand im Clubheim des SV Kerpen 09 unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Von über 1000 Mitgliedern waren 17 anwesend. Der Vorstand mit 8 Personen, der Kassenprüfer, 3 als neue Kassenprüfer vorgesehene Personen, eine Person, die sich bereit erklärt hatte dem neu zu wählenden Vorstand beizutreten. Sodass außer Personen mit einer Funktion 4 Mitglieder anwesend waren. Die anwesenden 17 Mitglieder haben Beschlüsse gefasst, die auch alle anderen der über 1000 Mitglieder betreffen. Zunächst wurde ein neuer Vorstand gewählt. Der wie folgt aussieht:

  • 1.Vorsitzender: Jürgen Bick(80)
  • 2.Vorsitzender: Karl Ruloff(77)
  • 1.Kassierer: Manfred Schlaucher(75)
  • 2.Kassiererin: Anne-Christel Andler(76)
  • 1.Schriftführer: Richard Salzer(72)
  • 2.Schriftführer: Vakant da kein Kandidat gefunden wurde
  • Beisitzer(in):       Siegfried Schmidt(62)

Eva Schaal(54)

Joachim Fuchs(68)

Zu Kassenprüfern wurden gewählt:

Hans-Dieter Mohr

Gerhard Meiser

Joachim Münzel

Aufgrund des vorliegenden Versicherungsmathematischen Gutachtens beschloss die Versammlung das Strebegeld um 100€ auf 1200€ zu senken, damit der monatliche Beitrag bei 1,75 € bleiben konnte. Siehe unten stehende Tarifbeilage.

Die neue Tarifbeilage kann auf unserer Internetseite www.sterbeverein-gennweiler.de unter Aktuelles eingesehen werden.

Sowohl der 1. Vorsitzende als auch weitere Vorstandsmitglieder erklärten, dass dies ihre letzte Legislaturperiode sein wird und sie bei der im Jahre 2025 fälligen Neuwahl des Vorstandes nicht mehr kandidieren werden. Wie oben ersichtlich haben dann eine  große Anzahl der Vorstandsmitglieder  das 80. Lebensjahr fast erreicht oder überschritten, sodass der Wunsch sich zurück zu ziehen nur verständlich ist.

Tarifbeilage 2021

Tarifbeilage für das Geschäftsjahr  2021

 

zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ vom 19.03.2015.

 

Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 12. August 2021 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung

 

                   bis 18 Jahre:                                kein Eintrittsgeld

vom 19. bis 20. Lebensjahr          25,00 € Eintrittsgeld

vom 21. bis 25. Lebensjahr          85,00 € Eintrittsgeld

vom 26. bis 30. Lebensjahr        170,00 € Eintrittsgeld

vom 31. bis 35. Lebensjahr        260,00 € Eintrittsgeld

vom 36. bis 40. Lebensjahr        350.00 € Eintrittsgeld

vom 40. bis 45. Lebensjahr        450.00 € Eintrittsgeld

ab dem 45. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von

450,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden

Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.

 

  1. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung

 

  1. bis 16. Lebensjahr            0,50 Euro

über 16. bis 90. Lebensjahr   1.75 Euro

über 90. Lebensjahr beitragsfrei

 

  1. Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung

 

                   Vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.

Für alle Vereinsmitglieder                       1050,00 €

zusätzlich ein Gewinnzuschlag von       150,00 €.

 

  1. Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung

 

                   bei einer                                                   Rückvergütung in v.H.

Mitgliedschaft                                          der gezahlten Beiträge

bis 10 Jahre                                             keine Rückvergütung

bis 20 Jahre                                             20 %

bis 25 Jahre                                             30 %

bis 30 Jahre                                             40 %

über 30 Jahre                                          60 %

 

Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.

Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.

Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.

 

Illingen, den 12. August  2021

 

 

 

Jürgen Bick

  1. Vorsitzender

Neue Kassenprüfer

Bei unserer letzten Mitgliederversammlung wurden

Hans-Dieter Mohr

Gerhard Meiser und

Joachim Münzel

zu Kassenprüfern gewählt.

Mitgliederversammlung

Am Donnerstag den 12.08.2021 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Von über 1000 Mitgliedern waren 17 anwesend. Der Vorstand 8 Personen, der Kassenprüfer, 3 als neue Kassenprüfer vorgesehene Personen, eine Person, die sich bereit erklärt hatte dem neu zu wählenden Vorstand beizutreten. Sodass außer Personen mit einer Funktion 4 Mitgleider anwesend waren. Die anwesenden 17 Mitglieder haben Beschlüsse gefasst, die auch alle anderen über 1000 Mitglieder betreffen. Zunächst wurde ein neuer Vorstand gewählt. Der wie folgt aussieht:
1. Vorsitzender: Jürgen Bick(80)
2. Vorsitzender: Karl Ruloff(77)
1. Kassierer: Manfred Schlaucher(75)
2. Kassiererin: Anne.Christel Andler(76)
1. Schriftführer: Richard Salzer(72)
2. Schriftführer: Vakant da kein Kandidat gefunden wurde
Beisitzer(in): Siegfried Schmidt(62)
Eva Schaal(54)
Joachim Fuchs(68)
Aufgrund des vorliegenden Versicherungsmathematischen Gutachtens beschloss die Versammlung das Strebegeld um 100€ auf 1200€ zu senken, damit der monatliche Beitrag bei 1,75€ bleiben konnte.
Sowohl der 1. Vorsitzende als auch weitere Vorstandsmitglieder erklärten, dass dies ihre letzte Ligislatur sein wird und sie bei der im Jahre 2025 fälligen Neuwahl des Vorstandes nicht mehr kandidieren werden.

Mitgliederversammlung

Sterbeverein „Bruderverein Gennweiler – Illingen“

www.sterbeverein-gennweiler.de

www.facebook.com/sterbeverein.gennweiler

info@sterbeverein-gennweiler.de

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

 

Die Mitglieder des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ werden hiermit zur Mitgliederversammlung 2020/21, am Donnerstag den,12. August 2021 – 18:00 Uhr in das Clubheim des SV Kerpen 09 eingeladen.

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Niederschrift vom 11.06.2019 (Austeilen von Kopien)
  3. Geschäftsbericht 2019/20
  4. Jahresabschluss 2019/20
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache über TOP 3 bis 5
  7. Annahme der Jahresrechnungen 2019 u.2020
  8. Wahl eines Versammlungsleiters
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Wahl des 1. Vorsitzenden
  11. Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
  12. Wahl von drei Kassenprüfern
  13. Berichterstattung über das Versichungsmathematische Gutachten über die Geschäftslage des Brudervereins Gennweiler-Illingen zum Stichtag 31.12.2018
  14. Festsetzungen für das Jahr 2021

Eintrittsgeld

Monatsbeiträge

Sterbegeld

Rückvergütung

15. Verschiedenes

 

Zu dieser Mitgliederversammlung sind auch die gesetzlichen Vertreter

unserer minderjährigen Mitglieder herzlich eingeladen

 

 

Der Vorstand.