Mitgliederversammlung

Sterbeverein „Bruderverein Gennweiler – Illingen“

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Einladung zur Mitgliederversammlung

 

Die Mitglieder des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ werden hiermit zur Mitgliederversammlung 2019, am Dienstag, den 11. Juni 2019 – 19.00 Uhr in die Gaststätte „Kersche“ Galgenbergstraße 1, 66557 Illingen eingeladen.

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Niederschrift vom 21.03.2018(Austeilen von Kopien)
  3. Geschäftsbericht 2018
  4. Jahresabschluss 2018
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache über TOP 3 bis 5
  7. Annahme der Jahresrechnung 2018
  8. Wahl eines Versammlungsleiters
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Berichterstattung über das vorläufige Versichungsmathematische Gutachten über die Geschäftslage des Brudervereins Gennweiler-Illingen zum Stichtag 31.12.2018
  11. Festsetzungen für das Jahr 2019
  12. Eintrittsgeld
  13. Monatsbeiträge
  14. Sterbegeld
  15. Rückvergütung
  16. Verschiedenes

 

Zu dieser Mitgliederversammlung sind auch die gesetzlichen Vertreter

unserer minderjährigen Mitglieder herzlich eingeladen

 

 

Der Vorstand.

 

 

Vorstandssitzung

Am 14. Februar 2019 findet eine Vorstandssitzung statt. Wie treffen uns um 19:00 Uhr im Tennisheim.

Die Tagesordnung

1. Aufnahme, Ausschlüsse, Austritte

2. Wirtschaftlicher Situationbericht des Vereins

3. Neuerstellung des Versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31.12.2018

4. Vorbereitung der Mitgliederversammlung 2019

5. Neuanlage der auslaufenden Finanzanlagen in 2018

6. Verschiedenes

 

Tarifbeilage 2018

In der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde ein neue Tarifbeilage beschlossen:

Tarifbeilage für das Geschäftsjahr  2018

 

zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ vom 19.03.2015.

 

Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 21.03.2018 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung

 

                            bis 20 Jahre:                                 kein Eintrittsgeld

vom 21. bis 25. Lebensjahr         25,00 € Eintrittsgeld

vom 26. bis 30. Lebensjahr         95,00 € Eintrittsgeld

vom 31. bis 35. Lebensjahr        190,00 € Eintrittsgeld

vom 36. bis 48. Lebensjahr        320,00 € Eintrittsgeld

ab dem 40. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von                             320,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden                             Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.

 

  1. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung

 

  1. bis 16. Lebensjahr  0,50 Euro

über 16. bis 90. Lebensjahr   1.75 Euro

über 90. Lebensjahr beitragsfrei

 

  1. Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung

 

                            Vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018.

Für alle Vereinsmitglieder 1150,00 € zusätzlich ein Gewinnzuschlag von                      150,00 €.

 

  1. Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung

 

                            bei einer                                                   Rückvergütung in v.H.

Mitgliedschaft                                          der gezahlten Beiträge

 

bis 10 Jahre                                             keine Rückvergütung

bis 20 Jahre                                             20 %

bis 25 Jahre                                             30 %

bis 30 Jahre                                             40 %

über 30 Jahre                                          60 %

 

Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.

Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.

 

Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.

 

Illingen, den 21.03.2018

 

 

 

Jürgen Bick

  1. Vorsitzender

Mitgliederversammlung

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Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Mitglieder des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ werden hiermit zur Mitgliederversammlung 2018, am Mittwoch, den 21. März 2018 – 19.00 Uhr in die Gaststätte „Kersche“ Galgenbergstraße 1, 66557 Illingen eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Niederschrift vom 30.03.2017(Austeilen von Kopien)
  3. Geschäftsbericht 2017
  4. Jahresabschluss 2017
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache über TOP 3 bis 5
  7. Annahme der Jahresrechnung 2017
  8. Wahl eines Versammlungsleiters
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Festsetzungen für das Jahr 2018
    1. Eintrittsgeld
    2. Monatsbeiträge
    3. Sterbegeld
    4. Rückvergütung
  11. Verschiedenes

 

Zu dieser Mitgliederversammlung sind auch die gesetzlichen Vertreter

unserer minderjährigen Mitglieder herzlich eingeladen

 

 

Der Vorstand.

Vorstandssitzung

EINLADUNG ZUR VORSTANDSSITZUNG

Ort:                             Tennis Club Illingen  Schwarzer Weg 1 66557 Illingen

Zeit:                            Mittwoch, den 24. Januar 2018 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Aufnahmen, Ausschlüsse, Austritte
  2. Wirtschaftlicher Situationsbericht des Vereins
  3. Vorbereitung der Mitgliederversammlung 2018
  4. Tarifbeilage  2018
  5. Neuanlage der ausgelaufenen Finanzanlagen in 2017
  6. Verschiedenes

Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2017

Die Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2017 hat sich im Bereich A. Eintrittsgeld geändert. siehe *


A. Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung

  • bis 20 Jahre kein Eintrittsgeld
  • vom 21. bis 25. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
  • vom 26. bis 30. Lebensjahr 95,00 € Eintrittsgeld
  • vom 31. bis 35. Lebensjahr 190,00 € Eintrittsgeld
  • vom 36. bis 48. Lebensjahr 250,00 € Eintrittsgeld*
  • ab dem 40. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von 250,00 € noch die bis zum Vereinseintritt
  • anfallenden Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.

B. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung

  • bis 16. Lebensjahr  0,50 Eu
  • über 16. bis 90. Lebensjahr   1.75 Euro
  • über 90. Lebensjahr beitragsfrei

C. Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung

  • Vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017.
  • Für alle Vereinsmitglieder 1150,00 € zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.

D. Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung

bei einer Mitgliedschaft                                       Rückvergütung in v.H. der gezahlten Beiträge

  • bis 10 Jahre                                                            keine Rückvergütung
  • bis 20 Jahre                                                            20 %
  • bis 25 Jahre                                                            30 %
  • bis 30 Jahre                                                            40 %
  • über 30 Jahre                                                         60 %

Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.

Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.

Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.

 

 

Mitgliederversammlung 2017

1.

Am 30. März 2017 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Es waren 18 Mitglieder anwesend. Davon 9 Vorstandsmitglieder und 1 Kassenprüfer, sodass 8 Mitglieder ohne Funktion anwesend waren. Das ist eine Anwesenheitsquote von knapp über 1% in Bezug auf die Mitgliederzahl. Da satzungsgemäß eingeladen war, war die Versammlung beschlussfähig.

2.

In seinem Jahresbericht für das Jahr 2016, beklagte der 1. Vorsitzende Jürgen Bick, die für den Verein sehr bedauerliche Lage auf dem Finanzmarkt. Die zu erzielenden Renditen für das Vereinsvermögen tendiere nach null. Er dankte den Vorstandsmitgliedern und den Kassenprüfern für ihre geleistete Arbeit.

3.

Der 1. Kassierer Manfred Schlaucher trug den Jahresbericht für das Jahr 2016 vor.

4.

Der Kassenprüfer Karl Resch den Kassenprüfungsbericht.

5.

Beide Berichte wurden von der Versammlung einstimmig angenommen.

6.

Nachdem Dieter Mohr zum  Versammlungsleiter gewählt worden war, wurde der Vorstand einstimmig entlastet.

7.

Die Tarifbeilage zur Satzung wurde für das Jahr 2017 in einem Punkt geändert. Das Eintrittsgeld für Beitrittswillige im Alter vom 36. bis 48. Lebensjahr wurde von 320,00 € auf 250,00 € herabgesetzt. Wir hoffen, dass dadurch das Interesse an einer Sterbeversicherung in diesem Altersspecktrum steigt.


Die aktuelle Tarifbeilage finden Sie unter „Aktuelles“ Tarifbeilage 2017

 

 

Einladung zur Mitgliederversammlung 2017

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet

  • am: 30.März 2017
  • um: 19:00 Uhr
  • im: Gasthaus „Kersche“ Galgenbergstraße  Illingen

statt.

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

 

 

Einladung zur Vorstandssitzung

  • Ort:   Tennis Club Illingen  Schwarzer Weg 1 66557 Illingen
  • Zeit:  Mittwoch, den 25. Januar 2017 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Aufnahmen, Ausschlüsse, Austritte
  2. Wirtschaftlicher Situationsbericht des Vereins
  3. Vorbereitung der Mitgliederversammlung 2017
  4.  Berichterstattung über die Nutzung der neuen Internetseite
  5. Neuanlage der ausgelaufenen Finanzanlagen in 2016
  6. Verschiedenes

Im Auftrag
gez.
( J. Bick)
Vorsitzender

 

 

Satzungsänderung

Die Mitgliederversammlung am 10. März 2016 hat folgende Änderungen in unserer Satzung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Der Satz „Das Geschäftsgebiet des Vereins ist der Ortsteil Illingen der Gemeinde Illingen“ wurde als Nr 3 eingefügt. Die alte Nummer 3 wird entsprechend zur Nummer 4, die Nummer 4 zu 5 und die Nummer 5 zu 6. In der neuen Nummer 5 wurde im „Merchweiler Blickpunkt“ gestrichen und dafür am Ende „und in der Saarbrücker Zeitung“ hinzugefügt.

§ 4 Sterbegeld

Der § 4 wurde durch die Nummer 5 ergänzt. Die neue Nummer 5 lautet: „Neben dem Sterbegeld können zusätzliche Leistungen aus der Rückstellung für Beitragserstattungen erfolgen“.

§ 5 Ende der Mitgliedschaft; Wiederinkraftsetzung

Die Nummer 5 wurde durch folgenden Satz ergänzt: „Dieser Betrag kann sich um Rückvergütungen aus einem Bonussterbegeld und Beteiligungen an denBewertungsreserven erhöhen“.