Mai 23, 2019
Sterbeverein „Bruderverein Gennweiler – Illingen“
www.sterbeverein-gennweiler.de
www.facebook.com/sterbeverein.gennweiler
info@sterbeverein-gennweiler.de
Einladung zur Mitgliederversammlung
Die Mitglieder des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ werden hiermit zur Mitgliederversammlung 2019, am Dienstag, den 11. Juni 2019 – 19.00 Uhr in die Gaststätte „Kersche“ Galgenbergstraße 1, 66557 Illingen eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Niederschrift vom 21.03.2018(Austeilen von Kopien)
- Geschäftsbericht 2018
- Jahresabschluss 2018
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache über TOP 3 bis 5
- Annahme der Jahresrechnung 2018
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Entlastung des Vorstandes
- Berichterstattung über das vorläufige Versichungsmathematische Gutachten über die Geschäftslage des Brudervereins Gennweiler-Illingen zum Stichtag 31.12.2018
- Festsetzungen für das Jahr 2019
- Eintrittsgeld
- Monatsbeiträge
- Sterbegeld
- Rückvergütung
- Verschiedenes
Zu dieser Mitgliederversammlung sind auch die gesetzlichen Vertreter
unserer minderjährigen Mitglieder herzlich eingeladen
Der Vorstand.
Jan. 19, 2019
Am 14. Februar 2019 findet eine Vorstandssitzung statt. Wie treffen uns um 19:00 Uhr im Tennisheim.
Die Tagesordnung
1. Aufnahme, Ausschlüsse, Austritte
2. Wirtschaftlicher Situationbericht des Vereins
3. Neuerstellung des Versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31.12.2018
4. Vorbereitung der Mitgliederversammlung 2019
5. Neuanlage der auslaufenden Finanzanlagen in 2018
6. Verschiedenes
Mai 28, 2018
In der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde ein neue Tarifbeilage beschlossen:
Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2018
zur Satzung des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ vom 19.03.2015.
Durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 21.03.2018 und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium, werden das Eintrittsgeld, die Monatsbeiträge, das Sterbegeld sowie die Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
- Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung
bis 20 Jahre: kein Eintrittsgeld
vom 21. bis 25. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
vom 26. bis 30. Lebensjahr 95,00 € Eintrittsgeld
vom 31. bis 35. Lebensjahr 190,00 € Eintrittsgeld
vom 36. bis 48. Lebensjahr 320,00 € Eintrittsgeld
ab dem 40. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von 320,00 € noch die bis zum Vereinseintritt anfallenden Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.
- Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
- bis 16. Lebensjahr 0,50 Euro
über 16. bis 90. Lebensjahr 1.75 Euro
über 90. Lebensjahr beitragsfrei
- Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung
Vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018.
Für alle Vereinsmitglieder 1150,00 € zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.
- Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung
bei einer Rückvergütung in v.H.
Mitgliedschaft der gezahlten Beiträge
bis 10 Jahre keine Rückvergütung
bis 20 Jahre 20 %
bis 25 Jahre 30 %
bis 30 Jahre 40 %
über 30 Jahre 60 %
Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.
Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.
Illingen, den 21.03.2018
Jürgen Bick
- Vorsitzender
Feb. 3, 2018
Sterbeverein „Bruderverein Gennweiler – Illingen“
www.sterbeverein-gennweiler.de
www.facebook.com/sterbeverein.gennweiler
info@sterbeverein-gennweiler.de
Einladung zur Mitgliederversammlung
Die Mitglieder des Sterbevereins „Bruderverein Gennweiler – Illingen“ werden hiermit zur Mitgliederversammlung 2018, am Mittwoch, den 21. März 2018 – 19.00 Uhr in die Gaststätte „Kersche“ Galgenbergstraße 1, 66557 Illingen eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Niederschrift vom 30.03.2017(Austeilen von Kopien)
- Geschäftsbericht 2017
- Jahresabschluss 2017
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache über TOP 3 bis 5
- Annahme der Jahresrechnung 2017
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Entlastung des Vorstandes
- Festsetzungen für das Jahr 2018
- Eintrittsgeld
- Monatsbeiträge
- Sterbegeld
- Rückvergütung
- Verschiedenes
Zu dieser Mitgliederversammlung sind auch die gesetzlichen Vertreter
unserer minderjährigen Mitglieder herzlich eingeladen
Der Vorstand.
Jan. 13, 2018
EINLADUNG ZUR VORSTANDSSITZUNG
Ort: Tennis Club Illingen Schwarzer Weg 1 66557 Illingen
Zeit: Mittwoch, den 24. Januar 2018 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Aufnahmen, Ausschlüsse, Austritte
- Wirtschaftlicher Situationsbericht des Vereins
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung 2018
- Tarifbeilage 2018
- Neuanlage der ausgelaufenen Finanzanlagen in 2017
- Verschiedenes
Apr. 2, 2017
Die Tarifbeilage für das Geschäftsjahr 2017 hat sich im Bereich A. Eintrittsgeld geändert. siehe *
A. Eintrittsgeld, § 3 Abs. 3 der Satzung
- bis 20 Jahre kein Eintrittsgeld
- vom 21. bis 25. Lebensjahr 25,00 € Eintrittsgeld
- vom 26. bis 30. Lebensjahr 95,00 € Eintrittsgeld
- vom 31. bis 35. Lebensjahr 190,00 € Eintrittsgeld
- vom 36. bis 48. Lebensjahr 250,00 € Eintrittsgeld*
- ab dem 40. Lebensjahr sind zuzüglich zum Eintrittsgeld in Höhe von 250,00 € noch die bis zum Vereinseintritt
- anfallenden Monatsbeiträge (1,75 € pro/Monat) zu zahlen.
B. Monatsbeitrag, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
- bis 16. Lebensjahr 0,50 Eu
- über 16. bis 90. Lebensjahr 1.75 Euro
- über 90. Lebensjahr beitragsfrei
C. Sterbegeld, § 4 Abs. 1 der Satzung
- Vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017.
- Für alle Vereinsmitglieder 1150,00 € zusätzlich ein Gewinnzuschlag von 150,00 €.
D. Rückvergütung, § 5 Abs. 5 der Satzung
bei einer Mitgliedschaft Rückvergütung in v.H. der gezahlten Beiträge
- bis 10 Jahre keine Rückvergütung
- bis 20 Jahre 20 %
- bis 25 Jahre 30 %
- bis 30 Jahre 40 %
- über 30 Jahre 60 %
Bei der Ermittlung der Rückvergütung werden das Jahr des Eintritts und das Jahr des Ausscheidens, sowie die Zeit, während der das Mitglied einen verkürzten Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Nr.3 leistete, nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung darf 60 v.H. des jeweiligen Sterbegeldes nicht überschreiten.
Für alle Mitglieder die am 31.Dezember 1973 Mitglied waren, gilt als Eintrittsjahr zur Ermittlung einer evtl. Rückvergütung das Kalenderjahr 1974.
Apr. 2, 2017
1.
Am 30. März 2017 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Es waren 18 Mitglieder anwesend. Davon 9 Vorstandsmitglieder und 1 Kassenprüfer, sodass 8 Mitglieder ohne Funktion anwesend waren. Das ist eine Anwesenheitsquote von knapp über 1% in Bezug auf die Mitgliederzahl. Da satzungsgemäß eingeladen war, war die Versammlung beschlussfähig.
2.
In seinem Jahresbericht für das Jahr 2016, beklagte der 1. Vorsitzende Jürgen Bick, die für den Verein sehr bedauerliche Lage auf dem Finanzmarkt. Die zu erzielenden Renditen für das Vereinsvermögen tendiere nach null. Er dankte den Vorstandsmitgliedern und den Kassenprüfern für ihre geleistete Arbeit.
3.
Der 1. Kassierer Manfred Schlaucher trug den Jahresbericht für das Jahr 2016 vor.
4.
Der Kassenprüfer Karl Resch den Kassenprüfungsbericht.
5.
Beide Berichte wurden von der Versammlung einstimmig angenommen.
6.
Nachdem Dieter Mohr zum Versammlungsleiter gewählt worden war, wurde der Vorstand einstimmig entlastet.
7.
Die Tarifbeilage zur Satzung wurde für das Jahr 2017 in einem Punkt geändert. Das Eintrittsgeld für Beitrittswillige im Alter vom 36. bis 48. Lebensjahr wurde von 320,00 € auf 250,00 € herabgesetzt. Wir hoffen, dass dadurch das Interesse an einer Sterbeversicherung in diesem Altersspecktrum steigt.
Die aktuelle Tarifbeilage finden Sie unter „Aktuelles“ Tarifbeilage 2017
Feb. 2, 2017
Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet
- am: 30.März 2017
- um: 19:00 Uhr
- im: Gasthaus „Kersche“ Galgenbergstraße Illingen
statt.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Jan. 15, 2017
- Ort: Tennis Club Illingen Schwarzer Weg 1 66557 Illingen
- Zeit: Mittwoch, den 25. Januar 2017 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Aufnahmen, Ausschlüsse, Austritte
- Wirtschaftlicher Situationsbericht des Vereins
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung 2017
- Berichterstattung über die Nutzung der neuen Internetseite
- Neuanlage der ausgelaufenen Finanzanlagen in 2016
- Verschiedenes
Im Auftrag
gez.
( J. Bick)
Vorsitzender
März 23, 2016
Die Mitgliederversammlung am 10. März 2016 hat folgende Änderungen in unserer Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Der Satz „Das Geschäftsgebiet des Vereins ist der Ortsteil Illingen der Gemeinde Illingen“ wurde als Nr 3 eingefügt. Die alte Nummer 3 wird entsprechend zur Nummer 4, die Nummer 4 zu 5 und die Nummer 5 zu 6. In der neuen Nummer 5 wurde im „Merchweiler Blickpunkt“ gestrichen und dafür am Ende „und in der Saarbrücker Zeitung“ hinzugefügt.
§ 4 Sterbegeld
Der § 4 wurde durch die Nummer 5 ergänzt. Die neue Nummer 5 lautet: „Neben dem Sterbegeld können zusätzliche Leistungen aus der Rückstellung für Beitragserstattungen erfolgen“.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft; Wiederinkraftsetzung
Die Nummer 5 wurde durch folgenden Satz ergänzt: „Dieser Betrag kann sich um Rückvergütungen aus einem Bonussterbegeld und Beteiligungen an denBewertungsreserven erhöhen“.